Klinische Bewertung

Medizinprodukte müssen sicher und leistungsfähig sein. Um dies zu belegen, bedarf es einer klinischen Bewertung. Die klinische Bewertung wird sowohl von der europäischen Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) 2017/745 als auch von der noch gültigen EU-Richtlinie für Medizinprodukte (93/42/EEC, Medical Device Directive, MDD) gefordert. Dies betrifft jedes Medizinprodukt unabhängig von der Risikoklasse und gilt für sämtliche Medizinprodukte aller Hersteller.  Zudem wird eine klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Clinical Follow-Up, PMCF) gefordert. Die klinische Bewertung ist ein essenzieller Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens zur CE-Kennzeichnung und muss vor der Zulassung und dem Inverkehrbringen der Medizinprodukte erfolgen.

 

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