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Was muss in das Kapitel "Quantitative Daten" im SSCP?

Hallo Dr. Zommer-Team,

ich erstelle gerade unseren SSCP und verstehe nicht so richtig das Kapitel zu „Quantitative Data“.

Antwort:

Hallo, das ist an dieser Stelle wieder eine spannende Schnittstelle zu anderen Prozessen und Dokumenten in der Medizinproduktdokumentation. Lass uns den ganzen Abschnitt Stück für Stück durchgehen.

Die Passage (MDCG 2019-09 SSCP – Abschnitt 4.1 Quantitative Data) beginnt mit:

“The definition of risk includes the probability of occurrence of harm. Therefore the information in the SSCP on risks shall also include quantifications. This information can be sourced from the clinical evaluation report where an updated examination of qualitative and quantitative aspects of clinical safety is available, with clear reference to the determination of residual risks and side-effects.”

Es ist beschrieben, dass bei einem SSCP (Summary of Safety and Clinical Performance, Deutsch: Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung) Quantifizierungen eingeschlossen werden sollten, da laut Definition zu dem Begriff „Risiko“ die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens gehört. Des Weiteren soll die Information aus dem Bericht zur Klinischen Bewertung entnommen werden, der die qualitativen und quantitativen Aspekte der klinischen Sicherheit beinhalten soll. Dies ist ein sehr abstrakter und komplexer Satz. Versteckt ist hier eine Referenz ins Benchmarking des CERs (Clinical Evaluation Report, Deutsch: Bericht über die klinische Bewertung). Denn der CER legt quantitative Akzeptanzkriterien für Sicherheit fest. Ein Beispiel kann die Komplikationsrate bei intraoperativ-eingesetzten Medizinprodukten sein. In einer anderen Dr. Zommer-Frage gehe ich tiefer auf das Benchmarking in der Klinischen Bewertung ein, vielleicht schaust Du auch hier einmal rein.

Schauen wir uns den nächsten Absatz an:

“It should also be clarified in the SSCP whether quantitative data on side effects or residual risks relate to clinical data that were obtained proactively, for example from a structured prospective follow-up study of the device itself, or if the expected frequencies come from a systematic review of the scientific literature. It should be disclosed in the SSCP if data from spontaneously reported incidents or serious incidents are used as one of the sources for estimating quantitative data on side-effects or residual risks, in which case significant under-reporting needs to be considered.”

Es soll beschrieben werden, woher die quantitativen Daten stammen bzw. ob sie im Rahmen einer klinischen Prüfung durch den Hersteller erhoben oder aus einer Literaturrecherche gewonnen wurden. Werden die Daten hingegen nicht im Rahmen einer proaktiven Datenerhebung erhoben, sondern beispielsweise aus Incident Reports bzw. Sicherheitsdaten gewonnen, ist von einer möglichen Untererfassung auszugehen.

Daten aus klinischen Studien werden proaktiv und systematisch erhoben, da ihre Dokumentation in den Studienprozess integriert ist und entsprechende Abfragen für die Studienteilnehmenden bzw. das Studienpersonal obligatorisch sind. Bei Incident Reports erfolgt hingegen keine systematische Abfrage nach jedem einzelnen Einsatz bzw. jeder Anwendung, ob ein Problem oder Vorkommnis aufgetreten ist. Es werden daher nur die tatsächlich gemeldeten Vorkommnisse erfasst. Die Zahl der dokumentierten Incidents kann somit unterhalb der tatsächlichen Zahl der aufgetretenen Vorkommnisse liegen. Entsprechend sind aus solchen Daten abgeleitete Raten oder Wahrscheinlichkeiten nur eingeschränkt belastbar und müssen unter Berücksichtigung einer möglichen Untererfassung interpretiert werden.

Praxistipp:

Trenne diese quantitativen Daten in Studiendaten und PMS-Daten. Die Benchmarks zu den Studiendaten kannst Du aus dem CER ableiten (siehe Dr. Zommer-Frage dazu). Die PMS-Daten und Wahrscheinlichkeiten kannst Du aus deiner Meldung von Trends gemäß Artikel 88 ableiten. Denn hier geht es genau um diese Häufigkeiten aus dem PMS.

Kommen wir zum nächsten Abschnitt:

“A relation to time should also be included when presenting the quantitative data, for example during five or ten years of use from implantation, or adverse events per 100 patient-years for implantable devices with constant hazards, etc. The quantitative data and the relation to time should always be presented together.

To use tabulated lists for the presentation of side-effects and residual risks with quantitative data and a relation to time, may enhance the readability.”

Damit Du wirkliche Aussagen zur Auftretenswahrscheinlichkeit hast, solltest Du unbedingt die Raten mit einem Zeitraum verknüpfen. Ein Beispiel bei intraoperativ genutzten Produkten kann zum Beispiel die Revisionsrate nach 6 Monaten sein oder Komplikationen innerhalb der ersten 3 Monate Post-OP. Auch dies ist in beiden Fällen (Studiendaten und PMS-Daten) gut abbildbar.

Im letzten Abschnitt zu dem Absatz steht:

“In the part of the SSCP that is intended for patients, residual risks and side-effects should be explained and quantified in a way that patients and lay persons can understand. A statement should be included about how potential risks have been controlled or managed, and also a statement on what to do if the patient believes that he/she is experiencing side-effects related to the device or its use.”

Ich glaube, dieser Absatz ist selbsterklärend, denn es geht darum, dass die Laienpersonen die Präsentation der Daten verstehen sollen und informiert werden, was sie tun sollen, wenn sie Nebenwirkungen, die durch das Medizinprodukt ausgelöst werden könnten, bekommen.

Fazit:

Eine klare klinische Bewertung und eine gute Dokumentation der Meldungen zu Trends nach Artikel 88 sind wichtige Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Anforderungen des SSCPs. Auch die zeitliche Einordnung sowie eine verständliche Darstellung der Informationen für Laienpersonen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen und deine Frage klären.

Liebes Dr. Zommer-Team,

mein Berater hat gesagt, ich benötige klinische Daten für alle Indikationen und Patientenzielgruppen? Aber hierzu finde ich keine eindeutige Referenz in der MDR?

Antwort:

Ja, das stimmt tatsächlich. Die MDR verlangt dies jedoch nicht ausdrücklich, sondern implizit, und deshalb kann diese Anforderung zunächst übersehen werden.

Schauen wir uns das gemeinsam an:  In Anhang XIV der MDR Absatz I wird gefordert, dass der Plan zur klinischen Bewertung eine „genaue Spezifizierung der vorgesehenen Zielgruppen mit klaren Indikationen und Kontraindikationen“ enthält. Hier wird also zunächst nur festgelegt, dass die Patientenpopulationen und Indikationen eindeutig definiert werden müssen.

Die Forderung nach klinischen Daten ergibt sich einige Punkte darunter im gleichen Absatz. Hier wird darauf hingewiesen, dass zudem eine „nichterschöpfende Liste und Spezifizierung der Parameter zur auf dem neuesten medizinischen Kenntnisstand beruhenden Bestimmung der Vertretbarkeit des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für die verschiedenen Indikationen und die Zweckbestimmung bzw. Zweckbestimmungen des Produkts“ enthalten sein muss.

Damit ist gemeint, dass Benchmarks festgelegt werden müssen, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis zu validieren. Dabei wird ausdrücklich vorgegeben, dass dies für die unterschiedlichen Indikationen geschehen soll. Aus dieser Bedingung lässt sich schließen, dass auch klinische Daten für alle Indikationen vorliegen sollten, die mit den Benchmarks verglichen werden.

Falls Du Schwierigkeiten beim Benchmarking haben solltest, schaue auch gerne in die anderen Dr. Zommer Fragen. Das Benchmarking ist auch Thema einer anderen Frage.

Die Patientenzielgruppe wird hier zwar nicht ausdrücklich genannt, dies lässt sich jedoch aus der gleichen Aussage ableiten. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis soll für die verschiedenen Zweckbestimmungen vertretbar sein. Das heißt, dass nachgewiesen werden muss, dass das Produkt in allen Einsatzzwecken sicher und leistungsfähig ist, dementsprechend auch bei jeder Patientenpopulation. Da dieser Nachweis nur über klinische Daten möglich ist, sollten auch zu jeder Patientenpopulation klinische Daten vorliegen.

Dies zeigt sich auch in der MDCG 2020-13. Die Vorlage, die der Begutachtung der klinischen Bewertung dient, fragt in Abschnitt E explizit ab, ob klinische Daten für die Patientenzielgruppe vorliegen: „Who is the intended patient population?  Does the clinical evidence support this?“

Auch aus der MDCG Guideline 2020-1 zur klinischen Bewertung von Software-basierten Medizinprodukten lassen sich Rückschlüsse ziehen, die auf alle anderen Medizinprodukte übertragen werden können.

In Abschnitt 4 im Absatz über „Clinical Performance“ wird direkt gefragt, ob alle Indikationen und Zielpopulationen durch klinische Daten abgedeckt sind: „Does the data support the intended use, indications, target groups, clinical claims and contraindications?“

Im Abschnitt „Background“ findet man zudem folgendes Zitat: “Each indication and claimed CLINICAL BENEFIT that is part of the intended purpose should be assessed individually and have the supporting CLINICAL EVIDENCE.”

Es zeigt sich also, dass jede Indikation eigens bewertet werden muss. Dies spiegelt sich auch in den Anforderungen an den Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung (Englisch: Summary of safety and clinical performance, SSCP) wider.

Die MDCG 2019-09 stellt einen Leitfaden für den SSCP dar. In Abschnitt 5 „The summary of clinical evaluation as referred to in Annex XIV, and relevant information on post-market clinical follow-up” wird Folgendes gefordert: „A description of the benefit-risk assessments related to safety and performance for each indication claimed by the manufacturer, including information to address benefit-risk issues of interest to specific patient populations, if applicable.“

Spätestens bei der Erstellung des SSCPs fällt also auf, dass die klinischen Daten alle Indikationen und Zielgruppen abdecken sollten.

Praxistipp:

Stell die klinischen Daten strukturiert nach Indikationen und Zielpopulationen dar. Das schafft Übersicht und macht auf einen Blick deutlich, dass für alle Anwendungsbereiche entsprechende Nachweise vorliegen.

Und falls nicht genügend klinische Daten vorliegen?

Wenn es nicht genügend klinische Daten gibt, um die Sicherheit und Leistung zu allen Indikationen und Zielgruppen zu belegen, müssen diese Angaben eingeschränkt werden. Dies wird unmissverständlich in der MDCG 2020-6 (Abschnitt 6.5 e) gefordert. Diese Guideline gibt Auskunft über die klinische Evidenz zu Legacy Devices, jedoch ist diese Aussage auf alle Medizinprodukte übertragbar: „If there is not sufficient supportive clinical evidence with regard to the declared intended purpose including the indications and claims as appropriate, manufacturers shall narrow the intended purpose of the device under evaluation until it is supported by the available clinical evidence.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage klären und etwas Orientierung bei der Interpretation der Anforderungen geben.

Liebes Dr. Zommer-Team,

ich frage mich, warum die Similar Devices in der klinischen Bewertung eine so große Rolle spielen. Wir haben eigene klinische Daten und keine Äquivalenzprodukte, warum muss ich trotzdem die Similar Devices suchen? In der MEDDEV und der MDR wird von Similar Devices so gut wie nicht gesprochen.

Antwort:

Was sind eigentlich Similar Devices und wofür braucht man sie?

Das stimmt: In der MEDDEV 2.7.1. Rev. 4, die immer noch in Teilen relevant ist, kommt das Wort „Similar Device“ nur 2-mal vor und auch in der MDR kommt das Wort „Similar Device“ nicht im Anhang XIV vor.

Auf den ersten Blick scheint es auch keine Guideline zu Similar Devices zu geben. Ein wenig unerwartet finden sich jedoch Informationen in der MDCG 2020-5: Clinical Evaluation – Equivalence; A guide for manufacturers and notified bodies. 

Definition: Was sind Similar Devices (ähnliche Produkte)?

In dieser Guideline findet sich auch die Definition der Similar Devices:
„Der Begriff „ähnliche Produkte“ kann als Produkte verstanden werden, die derselben generischen Produktgruppe angehören. Die MDR definiert dies als eine Gruppe von Produkten mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung oder einer gemeinsamen Technologie, die eine generische Klassifizierung ermöglicht, ohne spezifische Eigenschaften widerzuspiegeln.“
MDCG 2020-05 (übersetzt ins Deutsche)

Im Abschnitt 5 Use of similar data wird angegeben, wofür die Daten der Similar Devices genutzt werden können:

Wofür werden Similar Devices (ähnliche Produkte) genutzt?

Die Daten der Similar Devices sind laut der Guideline für folgende Zwecke relevant: 

  1. Sicherstellung, dass das Risikomanagementsystem umfassend ist, indem relevante Gefährdungen und klinische Risiken identifiziert werden
  2. Verständnis des Stands der Technik, des natürlichen Krankheitsverlaufs und verfügbarer alternativer Behandlungsoptionen
  3. Unterstützung bei der Festlegung des Umfangs der klinischen Bewertung, indem Konstruktionsmerkmale ähnlicher Produkte identifiziert werden, die besondere Bedenken hinsichtlich Leistung oder Sicherheit aufwerfen
  4. Bereitstellung von Grundlagen für die Gestaltung klinischer Prüfungen bzw. der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF) sowie für das System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)
  5. Identifizierung relevanter und spezifizierter klinischer Ergebnisparameter für die beabsichtigten klinischen Nutzen, basierend auf veröffentlichten klinischen Daten zu dem/den ähnlichen Produkt(en)
  6. Festlegung von Mindestanforderungen an einen quantifizierten klinischen Nutzen, der als klinisch relevant gilt, und/oder Identifizierung akzeptabler Auftretenshäufigkeiten von Risiken und unerwünschten Ereignissen.

MDCG 2020-05 (übersetzt ins Deutsche)

Die Guideline ist zwar nicht verpflichtend, wird von vielen Benannten Stellen jedoch als Anforderung verstanden.

Welche Angaben über Similar Devices (ähnliche Produkte) sollten enthalten sein?

Wir wissen jetzt also, was Similar Devices sind und wofür sie genutzt werden. Wichtig ist es jedoch auch zu verstehen, welche Angaben über die Similar Devices gemacht werden sollten. Erste Anhaltspunkte hierfür liefert die MDCG 2020-13: Clinical evaluation assessment report template.

In Section C zum Abschnitt: Previous generations of the device and similar devices (if applicable) finden wir eine ausgegraute Erklärung:

    “Vergewissern Sie sich, dass der Hersteller Folgendes vorgelegt hat:

  • […]
  • eine Übersicht über identifizierte ähnliche Produkte, die auf den Märkten der Union oder auf internationalen Märkten erhältlich sind, sofern solche Produkte existieren, einschließlich der Dauer ihrer Marktpräsenz, des Absatzvolumens usw.“

MDCG 2020-13 (übersetzt ins Deutsche)

Hier wird also erst einmal nach einer allgemeinen Liste der Similar Devices und den entsprechenden Marktinformationen gefragt.

Weitere Informationen zu Angaben über Similar Devices finden sich in der MDCG 2020-7: Post-market clinical follow-up (PMCF) Plan Template; A guide for manufacturers and notified bodies. Obwohl sich dieses Dokument auf den PMCF-Plan bezieht, beinhaltet es wertvolle Hinweise darauf, welche Informationen über Similar Devices für Benannte Stellen relevant sind und dementsprechend auch in der klinischen Bewertung nicht fehlen sollten.

Laut Abschnitt E sollten neben den Produktnamen der Similar Devices auch klinisch relevante Produktinformationen enthalten sein:

„Die folgenden Angaben zu jedem gleichwertigen und/oder ähnlichen Produkt sollten mindestens in Tabellenform bereitgestellt werden:

  • Produktname des gleichwertigen/ähnlichen Produkts
  • Verwendungszweck
  • Zielgruppe
  • Zielpatientengruppe
  • Erkrankung
  • Indikation
  • Verweis auf die Auswertung der klinischen Daten im CER (Datum, Version und Stelle im Text)“

MDCG 2020-7 (Übersetzt ins Deutsche)

Wie wird der Einsatz von Similar Devices umgesetzt?

Nun haben wir das Grundgerüst und wissen neben den geforderten Informationen auch, welche Rolle die Similar Devices bei der klinischen Bewertung spielen. Wie bereits oben erwähnt, zeigt die MDCG 2020-5 die Zwecke, für die Daten der Similar Devices genutzt werden können.  Die MDCG 2020-13 ergänzt hierzu, wie wir diese am besten umsetzen können:

Verbindungen zum Risikomanagement: In Abschnitt C der MDCG 2020-13 zu Safety steht Folgendes:

„Fassen Sie gegebenenfalls kurz alle wesentlichen Beschwerden, Trends oder Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit früheren Produktversionen zusammen – bei denen es sich um gleichwertige oder ähnliche Produkte handeln kann – und erläutern Sie, ob diese Auswirkungen auf die Beurteilung der klinischen Bewertung haben oder nicht.“

MDCG 2020-13, übersetzt ins Deutsche

Hier ist also eine Verbindung zu Punkt 1 aus Section 5 der MDCG 2020-5: „Sicherstellung, dass das Risikomanagementsystem umfassend ist, indem relevante Gefährdungen und klinische Risiken identifiziert werden“

Verbindungen zum Stand-der-Technik: In Section C unter State of the Art sind die Similar Devices auch versteckt:

„Beschreiben Sie kurz, wie der Hersteller die Maßstäbe für Sicherheit und Leistung im Hinblick auf den Stand der Technik festgelegt hat. Diese Maßstäbe basieren in der Regel auf aggregierten Daten mehrerer Produkte, deren Leistung als akzeptabel angesehen wird (z. B. systematische Übersichtsarbeiten oder Registeranalysen); werden einzelne Produkte als Maßstäbe für Sicherheit und Leistung herangezogen, ist eine angemessene Begründung anzugeben.“

         MDCG 2020-5, übersetzt ins Deutsche

Dies hat einen direkten Bezug zu dem letzten Teil der Punkte der MDCG 2020-5:

  • Identifizierung relevanter und spezifizierter klinischer Ergebnisparameter für die beabsichtigten klinischen Nutzen, basierend auf veröffentlichten klinischen Daten zu dem/den ähnlichen Produkt(en)
  • Festlegung von Mindestanforderungen an einen quantifizierten klinischen Nutzen, der als klinisch relevant gilt, und/oder Identifizierung akzeptabler Auftretenshäufigkeiten von Risiken und unerwünschten Ereignissen

Praxistipp

Wie wir das in unseren klinischen Bewertungen umsetzen und es sich in zahlreichen MDR-Konformitätsbewertungen für verschiedene Produkte mit verschiedenen Benannten Stellen bewährt hat:

Wir führen neben einer strukturierten SOTA-Suche auch eine Suche nach Similar Devices durch. Hierbei stellen wir einmal die Similar Devices inkl. der oben genannten Informationen in der klinischen Bewertung vor und suchen dann mit den Tradenames in zwei wissenschaftlichen Datenbanken. Dabei lassen wir keine Daten weg, die Suche erfolgt also ohne Filter, damit wir jedes mögliche Restrisiko erfassen.

Zudem suchen wir mit den gleichen Tradenames auch in allen relevanten Sicherheitsdatenbanken. Dies umfasst eigentlich die Datenbanken der Länder, in denen die jeweiligen Similar Devices verkauft werden. Da die Verkaufsländer nicht immer vollständig bekannt sind, suchen wir alternativ in den Sicherheitsdatenbanken der Länder, in denen das zu bewertende Produkt verkauft wird.

Alle Ergebnisse wie Incidents, Rückrufe und Co. fließen bei uns in die Sicherheitsanalyse ein und werden mit dem Risikomanagement und der Gebrauchsanweisung abgeglichen.

Ich hoffe, das gibt einen ersten Überblick. Ansonsten lade ich Dich gerne in die Sprechstunde am 7. September ein – da kann ich das nochmal genauer erklären.

Liebes Dr. Zommer-Team,

ich habe folgendes Deficiency bekommen und weiß nicht so richtig, wie ich dieses lösen soll:
No benchmark values for the missing outcome parameters have been identified for neither of the listed indications.

Wie kann ich das angehen?

Antwort:

Was ist mit Threshold Values und Benchmarks gemeint?

Für dieses Thema gibt es verschiedene Synonyme wie bspw. Benchmarks oder auch Akzeptanzkriterien. Das Konzept der Threshold Values könnte dem ein oder anderem aus der technischen Validierung bekannt sein. Grundsätzlich geht es darum, festzulegen, welche Kriterien eingehalten werden müssen, um Sicherheit und Leistung für das Medizinprodukt zu bestätigen.

Im Fall der klinischen Bewertung bedeutet das konkret, welche klinischen Sicherheits- und Leistungsdaten erreicht werden müssen. Dabei sollen die Werte, die eingehalten werden sollen aus dem Stand-der-Technik-Teil der klinischen Bewertung, abgeleitet werden.

Ein Beispiel an dieser Stelle aus dem Bereich Knochenimplantat:

Auch für das Messinstrument, dem Bewertungsparameter, gibt es verschiedene Synonyme wie Clinical Outcome Parameter, Clinical Endpoint und die jeweiligen deutschen Übersetzungen.

Jedenfalls sind typische Endpoints für Implantate: Komplikationsraten, Revisionsraten aber auch Mobilitäts-scores für die Performance eines Medizinproduktes.

Wenn wir beim Beispiel Komplikationsrate bleiben, kann ein Threshold-Value folgender sein:

Komplikationsrate von unter 3 % nach 6 Monaten

Wichtig ist zu beachten, dass die Threshold Values aus echten Zahlen und einem echten „Messparameter“ bestehen!

Regulatorische Vorgaben zum Benchmarking:

Eine erste Orientierung gibt uns eine Übersicht zu den geforderten Inhalten des Clinical Evaluation Plans in Anhang XIV der MDR:

Erstellung und Aktualisierung eines Plans für die klinische Bewertung, der mindestens Folgendes enthält (Ausschnitt):

  • Spezifizierung der für die Prüfung der qualitativen und quantitativen Aspekte der klinischen Sicherheit anzuwendenden Methoden unter deutlicher Bezugnahme auf die Bestimmung der Restrisiken und Nebenwirkungen;
  • nichterschöpfende Liste und Spezifizierung der Parameter zur auf dem neuesten medizinischen Kenntnisstand beruhenden Bestimmung der Vertretbarkeit des Nutzen-Risiko-Verhältnisses für die verschiedenen Indikationen und die Zweckbestimmung bzw. Zweckbestimmungen des Produkts;

Dies sind aus der Perspektive der klinischen Bewertung sehr anspruchsvoll formulierte Anforderungen an den CEP. Das Benchmarking ist in den „quantitativen Aspekten der klinischen Sicherheit anzuwenden Methoden“ und in den „Parametern zu Bestimmung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses“ versteckt.

Eindeutige Zuordnung gibt es in der MDCG 2020-13 Clinical evaluation assessment report template:

Briefly describe how benchmarks for safety and performance have been identified by the manufacturer in terms of the state of the art. Benchmarks will normally be based on aggregate data from several devices considered to have acceptable performance (e.g. systematic reviews or registry analysis); if individual devices are selected as benchmarks for safety and performance, a suitable rationale should be provided.

Hier ist klargestellt, dass die Benchmarks aus dem SOTA abgeleitet werden müssen. Dabei bestehen die Benchmarks bestenfalls aus aggregierte Daten von verschiedenen Similar Devices.

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