Die klinische Bewertung gehört zu den anspruchsvollsten und zugleich folgenreichsten Bestandteilen der technischen Dokumentation eines Medizinprodukts. Sie entscheidet maßgeblich darüber, ob eine Benannte Stelle Ihr Produkt als konform mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) der MDR ansieht – und damit letztlich, ob Ihr Produkt zertifiziert wird oder nicht.
Viele Hersteller unterschätzen dabei einen entscheidenden Punkt: Die klinische Bewertung ist kein einzelnes Dokument, das isoliert erstellt und eingereicht wird. Sie ist das Ergebnis eines mehrstufigen Prozesses, bei dem jeder Schritt auf dem vorherigen aufbaut und in dem verschiedene Dokumente – Risikomanagement, Gebrauchsanweisung, PMCF-Plan, Marketingmaterial – konsistent zueinander passen müssen. Genau diese Konsistenz ist es, die eine Benannte Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung prüft.
In diesem Leitfaden gehen wir jeden einzelnen Schritt der klinischen Bewertung ausführlich durch – so, wie er in der Praxis abläuft. Sie erfahren, welche Informationen Sie in welcher Phase benötigen, warum diese Informationen wichtig sind, welche typischen Fehler dabei entstehen, und wie Sie sich als Hersteller optimal vorbereiten können.
Warum die Vorbereitung über Erfolg oder Misserfolg entscheidet
Eine klinische Bewertung, die inhaltlich für sich genommen sauber und methodisch korrekt erstellt wurde, reicht nicht zwangsläufig aus, um eine erfolgreiche Zertifizierung zu erreichen. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Passt die klinische Bewertung zu Ihrer Zweckbestimmung? Passt sie zu Ihrer Risikoanalyse? Stimmt sie mit der Gebrauchsanweisung überein? Deckt sie sich mit dem PMCF-Plan?
Genau das ist es, was eine Benannte Stelle im Zusammenhang der gesamten Einreichung prüft – nicht die klinische Bewertung als isoliertes Dokument, sondern als Teil eines größeren, in sich konsistenten Gesamtsystems der technischen Dokumentation.
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Die mit Abstand häufigste Ursache für Rückfragen ist nicht ein einzelnes, offensichtlich fehlerhaftes Dokument. Es ist ein Widerspruch zwischen mehreren Dokumenten, die getrennt voneinander – oft von unterschiedlichen Personen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten, mit unterschiedlichem Kenntnisstand – entstanden sind.
Ein typisches Beispiel: Die Risikoanalyse identifiziert ein bestimmtes Risiko und definiert eine Risikokontrollmaßnahme. Die Gebrauchsanweisung erwähnt diese Maßnahme jedoch nicht oder beschreibt sie anders. Die klinische Bewertung wiederum bezieht sich auf klinische Daten, die diese spezifische Risikokontrollmaßnahme gar nicht abdecken. Für sich genommen wirkt jedes einzelne Dokument plausibel – erst im Zusammenspiel wird die Inkonsistenz sichtbar.
Die wichtigste Empfehlung vorab: Bevor Sie überhaupt mit der eigentlichen klinischen Bewertung beginnen, sollten Sie systematisch alle vorliegenden Mängelberichte Ihrer Benannten Stelle aus vorangegangenen Verfahren sowie frühere klinische Bewertungen Ihres Produkts auswerten. Benannte Stellen und einzelne Gutachter unterscheiden sich teils erheblich in ihren Anforderungen, Prioritäten und ihrer Prüftiefe. Wer diese Muster frühzeitig erkennt, kann seine Strategie gezielt darauf ausrichten.
Vor dem eigentlichen Start: Die Grundlagen klären
Bevor die inhaltliche Arbeit an der klinischen Bewertung beginnt, lohnt sich eine ehrliche Bestandsaufnahme anhand folgender Fragen:
Haben Sie bereits eine Einreichungsfrist von Ihrer Benannten Stelle erhalten? Diese Frist bestimmt nicht nur das Enddatum, sondern auch, wie viel Pufferzeit für iterative Abstimmungsschleifen, Nacharbeiten und die Beschaffung von Volltextartikeln realistisch eingeplant werden kann.
Stehen Sie in Kontakt mit einem klinischen Gutachter, und wann können Sie mit Rückmeldungen rechnen? Klären Sie frühzeitig Verfügbarkeit und typische Reaktionszeiten, damit sich diese nicht unerwartet in den kritischen Pfad Ihres Zeitplans schieben.
Welche Risikoklassifizierung hat Ihr Produkt? Die Risikoklasse (I, IIa, IIb, III) bestimmt maßgeblich Umfang und Tiefe der erforderlichen klinischen Evidenz. Diese Einordnung sollte zu Beginn zweifelsfrei feststehen, da sie den gesamten weiteren Aufwand strukturiert.
Diese drei Antworten bestimmen maßgeblich Zeitrahmen, Tiefe und Ressourcenbedarf aller folgenden Schritte – sie sind die Grundlage jeder realistischen Projektplanung.
Der chronologische Ablauf der klinischen Bewertung
Schritt 1: Quantifizierbare klinische Daten sammeln
Der erste inhaltliche Schritt besteht darin, sämtliche verfügbaren klinischen Daten zu Ihrem eigenen Produkt sowie zu potenziell äquivalenten und ähnlichen Produkten systematisch zusammenzutragen. Dieser Schritt legt das Fundament für die gesamte spätere Literaturrecherche.
Der wichtigste Einzelpunkt in dieser Phase: die vollständige Erfassung aller Handelsnamen.
Es reicht nicht aus, nur den aktuellen, in Ihrem Hauptmarkt verwendeten Produktnamen zu erfassen. Erforderlich ist eine vollständige Liste, die Folgendes umfasst:
- Den oder die aktuellen Handelsnamen in allen Verkaufsregionen
- Historische Namen, unter denen das Produkt früher, aber nicht mehr vermarktet wird
- Namen von Vorgängerversionen des Produkts, sofern relevant für Äquivalenzargumentationen
- Abweichende Produktbezeichnungen in unterschiedlichen Ländern oder Regionen
Der Grund für diese Sorgfalt: Nur wenn wirklich alle jemals verwendeten Namen bekannt sind, kann eine Literatursuche sichergestellt alle verfügbaren klinischen Daten zum Produkt erfassen. Wird ein historischer Name übersehen, bleiben unter Umständen relevante Studien, Fallberichte oder Sicherheitsmeldungen unentdeckt.
Zusätzlich zu den Produktnamen benötigen Sie in dieser Phase:
- Nicht-veröffentlichte klinische Studien zum Produkt
- PMCF-Studien und -Beobachtungen (Post-Market Clinical Follow-up)
- Eine klare Identifikation äquivalenter Produkte inklusive deren Gebrauchsanweisungen (IFU)
- Eine Liste ähnlicher Produkte inklusive deren Gebrauchsanweisungen
Praktischer Tipp: Führen Sie für jeden gesammelten Produktnamen eine schnelle Internetsuche durch, um zu überprüfen, ob die gefundenen Ergebnisse tatsächlich zu Ihrem Produkt gehören. Gerade bei generischen Produktbezeichnungen kommt es sonst leicht zu Verwechslungen, die erst spät im Prozess auffallen.
Auf Basis der gesammelten Handelsnamen werden gezielte Suchbegriffe entwickelt und eine strukturierte Literatursuche in mehreren medizinisch-wissenschaftlichen Datenbanken durchgeführt – typischerweise in zwei bis drei etablierten Datenbanken. Die gefundenen Artikel werden nach ihrem wissenschaftlichen Evidenzgrad bewertet, und es werden diejenigen klinischen Endpunkte für Sicherheit und Leistung identifiziert, die sich für eine spätere quantitative Analyse eignen.
Schritt 2: Den Stand der Technik (State of the Art) definieren
Um den Stand der Technik zu entwickeln, müssen bestimmte Schlüsselparameter zu Ihrem Produkt bereits feststehen – auch wenn die formale technische Dokumentation zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen sein muss.
Benötigte Angaben in dieser Phase:
- Alle Indikationen, für die das Produkt bestimmt ist
- Die vollständige, präzise formulierte Zweckbestimmung
- Eine erste, auch vorläufige Definition der klinischen Vorteile des Produkts
Aus diesen Grundlagen wird in Kombination mit den Ergebnissen der klinischen Datenbewertung aus Schritt 1 ein Vorschlag für die sogenannte PICO-Analyse entwickelt. PICO steht für Problem, Intervention, Comparison und Outcome – ein strukturiertes Format, das die klinische Fragestellung präzise eingrenzt und damit die Grundlage für die gesamte weitere Literatursuche bildet.
Warum Ihre Rolle als Hersteller hier unverzichtbar ist: Der PICO-Vorschlag wird typischerweise von einem Medical Writer erstellt – aber Sie als Hersteller kennen Ihr Produkt und das zugehörige medizinische Fachgebiet in der Regel wesentlich detaillierter. Eine sorgfältige Überprüfung und Vervollständigung der PICO-Analyse durch Sie ist deshalb unverzichtbar.
Wichtiger Warnhinweis: Die eigentliche Literaturrecherche wird erst gestartet, nachdem die PICO-Analyse final geprüft und freigegeben wurde. Jede nachträgliche Änderung an den PICO-Analyse-Einträgen zieht erheblichen zusätzlichen Aufwand nach sich, da die gesamte Literatursuche, Sichtung, Bewertung und teils große Teile des bereits verfassten Textes vollständig neu durchgeführt werden müssen.
Im Stand der Technik werden die Indikationen präzise charakterisiert, der aktuelle Goldstandard für die Behandlung wird definiert, und Risiken sowie Vorteile sowohl der generischen Produktgruppe als auch alternativer Behandlungsmethoden werden identifiziert. Auf dieser Basis entsteht eine vorläufige Risiko-Nutzen-Analyse sowie Akzeptanzbereiche für die klinischen Endpunkte, die im nächsten Schritt benötigt werden.
Schritt 3: Die quantitative Analyse
In diesem Schritt werden die in der Literatur dokumentierten Raten für die zuvor identifizierten klinischen Endpunkte von Sicherheit und Leistung – erzielt mit Ihrem eigenen Produkt oder mit gleichwertigen (äquivalenten) Produkten – systematisch mit den im Stand der Technik festgelegten Akzeptanzbereichen verglichen.
Ihre Aufgabe in dieser Phase: Da der klinische Nutzen Ihres Produkts über genau diese Endpunkte der quantitativen Analyse nachgewiesen wird, müssen Sie den klinischen Nutzen an dieser Stelle eindeutig und final definieren. Eine vage oder zu allgemein gehaltene Definition erschwert später den sauberen Nachweis im Fazit der klinischen Bewertung.
Schritt 4: Die qualitative Sicherheitsanalyse
In der qualitativen Sicherheitsanalyse werden Risiken, Komplikationen, Nebenwirkungen und unerwünschte Ereignisse jeglicher Art aus sämtlichen verfügbaren Datenquellen systematisch zusammengetragen – Ihrem eigenen Produkt, äquivalenten und ähnlichen Produkten aus der Fachliteratur, PMCF-Daten und dem Stand der Technik.
Das müssen Sie als Hersteller in dieser Phase bereitstellen:
- PMS-Berichte bzw. PSURs – für die gesamte Marketinghistorie des Geräts, nicht nur für den aktuellen Berichtszeitraum
- Sämtliche Beschwerden und Rückmeldungen aus dem gesamten Verkaufszeitraum
- Eine vollständige Liste aller Verkaufsländer – einschließlich früherer, aktuell nicht mehr belieferter Länder
Wichtig: Die bloße Angabe regulatorischer Regionen (z. B. „EU“) reicht für diesen Schritt ausdrücklich nicht aus. Informationen zu den konkreten Verkaufsländern werden benötigt, um die jeweiligen nationalen Sicherheitsdatenbanken gezielt nach relevanten Vorfällen zu durchsuchen.
Alle erfassten Vorfälle werden in einer strukturierten Tabelle geclustert und mit den entsprechenden Risikokontrollmaßnahmen abgeglichen. Sie haben hier die Möglichkeit, alle bereits umgesetzten Maßnahmen konkret anzugeben – inklusive Verweis auf den relevanten Abschnitt in der Risikomanagementakte.
Der entscheidende Handlungsspielraum für Sie als Hersteller: Deckt die Sicherheitsanalyse Lücken in Ihrer Gebrauchsanweisung oder im Risikomanagement auf, haben Sie an dieser Stelle die Möglichkeit, Ihre Dokumentation gezielt zu überarbeiten und diese Lücken proaktiv zu schließen. Geschieht dies nicht, werden die Lücken in die erforderlichen Maßnahmen aufgenommen – erhebliche, unbehandelte Lücken können das gesamte Nutzen-Risiko-Verhältnis gefährden.
Schritt 5: Technische Angaben (technische Claims) absichern
Unter technischen Claims werden alle Sicherheits- und Leistungsangaben verstanden, die sich durch technische oder präklinische Daten nachweisen lassen und die keinen Nachweis durch klinische Daten im engeren Sinne benötigen.
Grundsatz: Alle Angaben, die in Ihrem Marketingmaterial erwähnt werden, müssen belegt werden können. Eine Aussage, die im Marketing kommuniziert, aber in der technischen Dokumentation nicht belastbar nachgewiesen wird, stellt eine Inkonsistenz dar.
Für jede einzelne technische oder Sicherheitsangabe sollten Sie systematisch festhalten, welches konkrete Dokument als Nachweis dient und welcher spezifische Aspekt dieses Dokuments die jeweilige Angabe tatsächlich stützt.
Beispiel einer technischen Leistungsangabe mit Nachweis:
Leistungsangabe | Beleg |
|---|---|
Die spezifische Oberfläche ermöglicht die Knochenneubildung. | Präklinische Studie zur vertikalen Knochenregeneration: signifikant höhere Knochenneubildung als in der Kontrollgruppe. Ergänzend Fachliteratur zur Rolle der Makroporosität beim Gewebeeinwachstum und zur Angiogenese. |
Beispiel einer technischen Sicherheitsangabe mit Nachweis:
Sicherheitsangabe | Beleg |
|---|---|
Erhöhter Schutz vor Bruch | Prüfbericht zur Bruchzähigkeit: 35 % höhere Bruchfestigkeit im Vergleich zu marktüblichen Alternativen. Ergänzend präklinische Studie zur mechanischen Belastbarkeit. |
Entscheidend an beiden Beispielen ist: Die jeweiligen Quellen stützen dieselbe Kernaussage aus unterschiedlichen Blickwinkeln – empirisch (Studienergebnis) und mechanistisch bzw. technisch (Prüfbericht). Genau diese Kombination macht einen Nachweis robust und für eine Benannte Stelle nachvollziehbar.
Schritt 6: Das Fazit – Bestimmung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
Im Abschluss der klinischen Bewertung wird das abschließende Nutzen-Risiko-Verhältnis auf Grundlage aller zuvor erarbeiteten Erkenntnisse im Abgleich mit Ihren finalen Dokumenten bestimmt. Gleichzeitig wird nachgewiesen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) erfüllt sind.
Zu diesem Zeitpunkt müssen folgende Dokumente zwingend in finaler Version vorliegen:
- Die vollständige GSPR-Tabelle
- Die Gebrauchsanweisung in finaler Fassung
- Die Risikomanagement-Akte in finaler Fassung
- Der PMCF-Plan in finaler Fassung
Warnhinweis: Sollten nicht alle im Verlauf der Bewertung identifizierten, schwerwiegenden Lücken durch entsprechende Änderungen in der technischen Dokumentation und im PMCF-Plan hinreichend berücksichtigt worden sein, kann dies zu einem negativen Gesamtergebnis der klinischen Bewertung führen.
Falls Ihr Produkt über Äquivalenzprodukte bewertet wird, müssen spätestens zum Abschluss der klinischen Bewertung die Äquivalenztabellen für jedes einzelne Äquivalenzprodukt finalisiert vorliegen, ergänzt um eine ausformulierte Demonstration der Gleichartigkeit – differenziert nach technischen, biologischen und klinischen Merkmalen.
Schritt 7: Die Einreichung vorbereiten
Für die eigentliche Einreichung der klinischen Bewertung werden neben dem Bericht selbst (CER) und dem zugehörigen Plan (CEP) auch die vollständigen Suchprotokolle für die durchgeführten Literatur- und Sicherheitsdatenbankrecherchen benötigt.
Häufig unterschätzter Punkt: Aus urheberrechtlichen Bestimmungen heraus sind Sie als Hersteller selbst dafür verantwortlich, die Volltextversionen aller in der klinischen Bewertung zitierten Artikel zu beschaffen und einzureichen. Dies kann je nach Anzahl und Zugänglichkeit der Quellen einen erheblichen zeitlichen Aufwand bedeuten.
Als Ausgangsbasis dienen die Zusammenfassungstabelle aus dem Stand der Technik, die Bewertungsübersichten sowie die vollständige Bibliografie. Eine strukturierte Literaturliste mit DOI- oder URL-Angaben erleichtert diesen letzten Schritt erheblich und sollte frühzeitig angefragt werden.
Checkliste: Was Sie in welcher Phase bereithalten sollten
Die folgende Übersicht fasst alle benötigten Informationen und Dokumente noch einmal kompakt nach Projektphase zusammen.
Phase | Benötigte Dokumente | Benötigte Informationen |
|---|---|---|
Vor Beginn der Bewertung | Mängelberichte, frühere klinische Bewertungen | Benannte Stelle/Gutachter, Einreichungsfrist, Risikoklassifizierung, alle aktuellen und früheren Produktnamen je Verkaufsregion |
Klinische Datenrecherche | Gebrauchsanweisungen äquivalenter und ähnlicher Produkte, Dokumente zu Studien | Alle jemals verwendeten Handelsnamen, nicht-veröffentlichte klinische Studien, PMCF-Studien/Beobachtungen |
Stand der Technik | – | Indikationen, Zweckbestimmung, Prüfung und Vervollständigung der PICO-Analyse, vorläufiger klinischer Nutzen |
Quantitative Analyse | – | Finale Festlegung des klinischen Nutzens |
Qualitative Sicherheitsanalyse | PMS-Berichte, PSURs | Zuweisung aller Risikokontrollmaßnahmen mit Verweis auf die Risikomanagementakte, vollständige Liste aller Vermarktungsländer |
Technische Angaben | – | Alle technischen Sicherheits- und Leistungsangaben, jeweiliger Nachweis pro Angabe |
Fazit | GSPR-Tabelle, finale RM-Akte, finale Gebrauchsanweisung, finaler PMCF-Plan | Demonstration der Gleichartigkeit und Äquivalenztabelle (falls zutreffend) |
Einreichung | Tabellen der Literaturrecherchen | Beschaffung aller Volltextartikel |
Typische Stolperfallen im Überblick
Zum Abschluss noch einmal die Punkte, die in der Praxis am häufigsten zu Verzögerungen oder Rückfragen führen:
- Unvollständige Handelsnamen-Liste – historische Namen oder regionale Bezeichnungen werden vergessen, wodurch die Literatursuche lückenhaft bleibt.
- Verspätete oder unvollständige PICO-Prüfung – nachträgliche Änderungen führen zu erheblichem Mehraufwand.
- Regulatorische Regionen statt konkreter Länderlisten – für die Sicherheitsrecherche werden konkrete Verkaufsländer benötigt.
- Marketingaussagen ohne belastbaren technischen Nachweis – jede Angabe muss zweifelsfrei belegbar sein.
- Ungeschlossene Lücken aus der Sicherheitsanalyse – können das Nutzen-Risiko-Verhältnis gefährden.
- Späte Beschaffung der Volltextartikel – ein organisatorischer Schritt, der regelmäßig zum Zeitengpass wird.
Fazit
Eine klinische Bewertung ist kein linearer Dokumentations-Akt, den man von oben nach unten abarbeitet, sondern ein vernetzter Prozess, bei dem jeder Schritt auf den Ergebnissen des vorherigen aufbaut. Die größte Fehlerquelle liegt dabei selten in einem einzelnen, offensichtlich unvollständigen Dokument – sie liegt in Inkonsistenzen zwischen Dokumenten, die getrennt voneinander entstanden sind und nie systematisch gegeneinander geprüft wurden.
Wer frühzeitig weiß, welche Informationen in welcher Phase tatsächlich gebraucht werden, wer die eigene Mängelbericht-Historie systematisch auswertet, und wer versteht, warum bestimmte Schritte so entscheidend für den weiteren Verlauf sind, reduziert das Risiko für Verzögerungen und Rückfragen erheblich – unabhängig davon, ob die klinische Bewertung intern erstellt oder mit externer Unterstützung durchgeführt wird.